Nord Stream stellt uneingeschränkte Zufahrt zu den polnischen Häfen sicher
5. März 2010 | Zug/Berlin | Die Nord Stream AG wird durch geeignete Maßnahmen auf einem ca. 30 Kilometer langen Streckenabschnitt im deutschen Bereich der Pipelineroute die uneingeschränkte Zufahrt zu den polnischen Häfen Swinemünde und Stettin sicherstellen. „Wir haben die Bedenken der polnischen Seite stets sehr ernst genommen. Wir freuen uns, im Interesse der Sicherheit für die Pipeline und der Schifffahrt eine machbare Lösung gefunden zu haben“, so Dr. Dirk von Ameln, Direktor für Genehmigungsfragen der Nord Stream AG. „Mit dem Eingraben bzw. Umtrassieren der Pipeline in dem Sektor werden wir unseren sehr hohen Sicherheitsanforderungen an das gesamte Projekt noch besser gerecht.“
Das Bergamt Stralsund hat mit dem Planfeststellungsbeschluss (PFB) vom 21. Dezember 2009 Nord Stream aufgefordert, eine überarbeitete Risikoanalyse für einen konkreten Bereich innerhalb der 12-Seemeilen-Zone anzufertigen. Dieser Bereich betrifft den von den Schifffahrtsbehörden in den Seekarten ausgewiesenen Schifffahrtsweg Hafenansteuerung Swinemünde/Stettin. Nord Stream hat im Ergebnis der Analyse entschieden, die Pipeline auf einer Länge von ca. 20 Kilometern im Bereich der 12-Seemeilen-Zone im Meeresboden mit einer Überdeckung von einem halben Meter zu verlegen.
Im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), der in der Risikoanalyse ebenfalls betrachtet wurde, hat Nord Stream für einen 12 Kilometer langen Streckenabschnitt eine Umtrassierung vor-genommen. Diese wurde bereits am 26. Februar 2010 vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie genehmigt.
Beide Maßnahmen stellen sicher, dass auch nach dem Bau der Nord Stream-Pipeline die Zufahrt zu den polnischen Häfen Swinemünde und Stettin wie bisher uneingeschränkt möglich ist.