Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unseren Nutzungsbedingungen. OK

Nord Stream stellt Änderungsantrag für den Bau der Gaspipeline in deutscher 12-Seemeilen-Zone

7. April 2010 | Die Nord Stream AG hat am 25. März einen Änderungsantrag für den Bau der Gaspipeline beim Bergamt Stralsund abgegeben. Der Antrag bezieht sich auf einen rund 20 Kilometer langen Trassenabschnitt innerhalb der 12-Seemeilen-Zone, in dem die Pipeline nun im Meeresboden mit einer Überdeckung von einem halben Meter verlegt werden soll. „Nach Auswertung der jüngsten Daten von Schiffsbewegungen haben wir uns dazu entschlossen, die Sicherheit für Leitung und Schiffsverkehr zusätzlich zu erhöhen,“ so Jens Lange, Projektleiter Nord Stream. Die Antragsunterlagen liegen seit dem 31. März dem Bergamt vor und werden im Zeitraum vom 14. April bis 14. Mai im Amt Lubmin sowie im Bergamt Stralsund zur Einsichtnahme ausliegen.

Das Bergamt Stralsund hat mit dem Planfeststellungsbeschluss (PFB) vom 21. Dezember 2009 Nord Stream aufgefordert, eine überarbeitete Risikostudie für einen konkreten Bereich innerhalb der 12-Seemeilen-Zone anzufertigen. Dieser Bereich betrifft den von den Schifffahrtsbehörden in den Seekarten ausgewiesenen Schifffahrtsweg Hafenansteuerung Swinemünde/Stettin. Vor dem Hintergrund aktualisierter Schiffsverkehrsprognosen und Risikobewertungen hat Nord Stream im Ergebnis der Studie entschieden, die Pipeline in den Trassenabschnitten von KP 1171,6 bis KP 1190,0 sowie von KP 1192,9 bis KP 1195,2 im offenen Rohrgraben zu verlegen. Die Verlegung der Nord-West-Pipeline soll im Herbst 2010 und die der Süd-Ost-Pipeline ein Jahr später erfolgen.

Die Antragsunterlagen für die Planänderung beinhalten eine allgemeine Vorhabenbeschreibung, einen technischen Erläuterungsbericht, eine Umweltverträglichkeitsstudie, die FFH -Verträglichkeitsuntersuchung, einen landschaftspflegerischen Begleitplan und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung. Behörden, Interessengruppen und Bürger können Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise zu dem Vorhaben einreichen. Diese werden vom Bergamt Stralsund gesammelt und im Genehmigungsverfahren berücksichtigt.

Nach sorgfältiger Prüfung aller vorliegenden Informationen geht Nord Stream davon aus, dass der mit der Planänderung einhergehende Eingriff in die Umwelt nicht erheblich ist.

Die Planänderung hat keinen Einfluss auf den für 15. April festgesetzten Baubeginn im deutschen Anlandebereich (onshore) sowie den für 15. Mai geplanten Baustart im Greifswalder Bodden (offshore).

PDF Download

Nutzungsbedingungen

Die Informationen auf unserer Website sind zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung nach unserem Wissensstand korrekt. Die Nord Stream AG übernimmt jedoch ausdrücklich keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der auf der Website bereitgestellten Inhalte.

Weiterlesen