Antragsunterlagen für Nord Stream-Pipeline in Deutschland eingereicht
12. Dezember 2008 | Stralsund/Hamburg | Die Nord Stream AG hat heute die deutschen Antragsunterlagen für den Bau und Betrieb der Gaspipeline durch die Ostsee bei den zuständigen Behörden, dem Bergamt Stralsund sowie dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) Hamburg eingereicht. Die Antragsunterlagen betreffen den 81 Kilometer langen Trassenabschnitt im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), des deutschen Küstenmeeres sowie im Anlandungsbereich der Pipeline in Deutschland. Für die übrigen Trassenabschnitte in den Gewässern von Dänemark, Schweden, Finnland und Russland sind Genehmigungsverfahren nach jeweiligem nationalen Recht der Länder erforderlich. Die Länge der Nord Stream-Pipeline vom russischen Wyborg bis Lubmin bei Greifswald beträgt insgesamt 1.220 Kilometer.
Nord Stream hat die bisher umfangreichsten Umweltuntersuchungen und -planungen in der Ostsee durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Studien sind in die rund 3.700 Seiten umfassenden deutschen Antragsunterlagen für das europäisch-russische Pipeline-Projekt eingeflossen. Insgesamt beinhalten diese Unterlagen eine allgemeine Vorhabenbeschreibung, einen Technischen Erläuterungsbericht, eine Umweltverträglichkeitsstudie, die FFH -Verträglichkeitsuntersuchung, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan sowie eine Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung.
In den nächsten Wochen prüfen das Bergamt Stralsund und das BSH die neun Aktenordner umfassenden Antragsunterlagen auf Vollständigkeit. Beide Behörden haben sich auf ein konzentriertes Antrags- und Genehmigungserfahren verständigt. Der Start der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen vierwöchigen öffentlichen Beteiligung ist im ersten Quartal 2009 vorgesehen.
Mit der Abgabe der Antragsunterlagen in Deutschland ist nach der Einreichung der Genehmigungsunterlagen in Schweden das zweite nationale Genehmigungsverfahren für den Bau der Nord Stream-Pipeline gestartet. Der Vorbereitungsprozess in Deutschland begann mit einer Verfahrensveranstaltung (Scoping-Termin) im Januar 2007, in der 29 Behörden und Umweltorganisationen mit dem Projektträger den gewünschten Untersuchungsrahmen erörterten.
Die Verfahren in Dänemark, Finnland und Russland werden Anfang 2009 mit der Abgabe der jeweiligen länderspezifischen Antragsunterlagen beginnen. Der internationale Konsultationsprozess gemäß Espoo-Konvention, der alle Ostsee-Anrainerstaaten einbezieht, wird parallel fortgesetzt. Dieser Prozess stellt sicher, dass alle Länder hinreichend über mögliche grenzüberschreitende Umweltauswirkungen informiert werden.