Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unseren Nutzungsbedingungen. OK

Eine Pipeline durch die Gewässer vieler Staaten

Die Einzigartigkeit der Nord Stream-Pipeline begründet sich auch durch ihren grenzüberschreitenden Charakter. Das Nord Stream-Projekt verläuft durch die Hoheitsgewässer und/oder die ausschließlichen Wirtschaftszonen von Russland, Finnland, Schweden, Dänemark und Deutschland.

Genehmigungen dieser Länder waren erforderlich, bevor Nord Stream mit dem Bau der Pipeline beginnen konnte. Um sicherzustellen, dass die Pipeline den jeweiligen nationalen Gesetzgebungen entspricht, führte Nord Stream umfangreiche Gespräche mit jedem dieser Staaten. Zusätzlich zu diesen fünf Ländern wurden Polen, Litauen, Lettland und Estland ebenfalls in die internationalen Beratungen einbezogen.

Konsultationen mit neun Ostsee-Anrainerstaaten

Im Jahr 1991 wurde im finnischen Espoo eine Konvention über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen verabschiedet. Diese, von der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen aufgesetzte Konvention enthält die Verpflichtung, mögliche Umwelteinflüsse eines geplanten Projekts in einer sehr frühen Phase der Projektplanung abzuschätzen. Die Espoo-Konvention sieht vor, dass sich alle Unterzeichner der Konvention gegenseitig informieren und konsultieren müssen, sobald ein Vorhaben innerhalb eines Landes ökologische Auswirkungen über nationale Grenzen hinweg haben könnte. Im internationalen Konsultationsverfahren gemäß der Espoo-Konvention hatten alle potentiell betroffenen Staaten die Möglichkeit, die Auswirkungen der Nord Stream-Pipeline zu bewerten. Zu diesem Zweck wurde von Nord Stream ein umfangreicher Bericht über mögliche grenzüberschreitende Auswirkungen der Pipeline auf die Umwelt eingereicht – der Nord Stream-Espoo-Report. Diese Umweltschutzprüfung war ein wesentlicher Bestandteil des Grundansatzes von Nord Stream, die Umwelt zu schützen und der Öffentlichkeit und anderen Interessensgruppen die Möglichkeit zu geben, sich in den Genehmigungsprozess einzubringen.

Umfassende Analyse des Ökosystems der Ostsee

Der Espoo-Report beinhaltet die Ergebnisse jahrelanger umfangreicher Forschung, Feldstudien und Analysen. Der Bericht ist mehr als nur ein wichtiger Meilenstein in der Geschichte des Pipeline-Projekts. Er enthält eine umfassende Analyse des Ökosystems der Ostsee und des Meeresbodens entlang der Pipelinetrasse. Der Espoo-Report wurde in 10 Sprachen veröffentlicht und kann in unserer Infothek heruntergeladen werden.

Der Genehmigungsprozess für den Bau der Nord Stream-Pipeline

Da Nord Stream durch die Hoheitsgewässer beziehungsweise die ausschließlichen Wirtschaftszonen von Russland, Finnland, Schweden, Dänemark und Deutschland verläuft, mussten von jedem dieser fünf Länder Genehmigungen eingeholt werden.

Bis zum Februar 2010 wurden alle Genehmigungen erteilt, um mit dem Bau der Pipeline beginnen zu können. Die nationalen Gesetzgebungen setzen im Allgemeinen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Erteilung einer Genehmigung voraus. Die Basis der UVPs bilden die von Nord Stream initiierten umfassenden Untersuchungen und Studien des Ökosystems und des Meeresbodens der Ostsee.

Ein klares Bekenntnis, Umweltauswirkungen gering zu halten

Das Ziel einer UVP ist es, geplante Projekte hinsichtlich potentieller sozialer und biophysikalischer Beeinträchtigungen der Umwelt zu überprüfen und entsprechende Lösungsansätze zur Beseitigung oder Minimierung dieser Auswirkungen zu entwickeln und zu bewerten. Beispiele für diese Maßnahmen zur Minimierung möglicher Auswirkungen sind die Umgehung ökologisch sensibler Gebiete, die Planung von Bauaktivitäten außerhalb der Brut- und Laichzeiten von Vögeln und Fischen oder die Anwendung von Maßnahmen, um die Aufwirbelung von Sedimenten zu kontrollieren.

UVPs wurden für jedes Land entlang der Pipeline-Route durchgeführt, von dem eine Genehmigung zum Bau und Betrieb der Pipeline erforderlich war. Im Rahmen nationaler Gesetzgebungen hat Nord Stream Anfang März 2009 die UVP-Dokumentationen eingereicht. Diese Berichte basieren auf umfangreichen Umweltuntersuchungen. Zudem wurde der Nord Stream-Espoo-Report den Behörden der fünf Länder, durch deren Gewässer die Pipeline verläuft, sowie den potentiell ebenfalls betroffenen Staaten zur Verfügung gestellt.

In Übereinstimmung mit den Behörden der Ostsee-Anrainerstaaten hat Nord Stream zudem ein umfassendes Monitoring-Programm aufgesetzt. Mit dem Start der Bauarbeiten im April 2010 hat auch die Umsetzung der Umweltbeobachtung begonnen und wird noch bis 2016 weitergeführt werden.

Nutzungsbedingungen

Die Informationen auf unserer Website sind zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung nach unserem Wissensstand korrekt. Die Nord Stream AG übernimmt jedoch ausdrücklich keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der auf der Website bereitgestellten Inhalte.

Weiterlesen